Neues aus der Welt unter dem Himmel.

30.04.2026

Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit

  • Kinderbetreuungskosten absetzbar: 80 %, max. 4.800 € pro Jahr
  • Voraussetzung: Kind unter 14 Jahren und im eigenen Haushalt
  • Getrenntlebende Eltern: Abzug nur beim betreuenden Elternteil
  • BFH bestätigt: Haushaltszugehörigkeit als Kriterium verfassungskonform

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30.04.2026

Arbeitszimmer eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus

  • Arbeitszimmer nur absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz verfügbar
  • Voller Abzug bei beruflichem Mittelpunkt, sonst Pauschale 1.260 €
  • Bei Ehegatten: nur Kosten des tatsächlich Nutzenden absetzbar
  • Anteilig absetzbar: Miete, Energie, Renovierung

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30.04.2026

Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

  • Unterhalt kann bis zum Grundfreibetrag (2025: 12.348 €) als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn kein Kindergeld mehr gezahlt wird.
  • Eigenes Einkommen der unterstützten Person wird angerechnet, soweit es 624 € jährlich übersteigt.
  • Seit 2025 sind nur noch Überweisungen auf ein Konto des Empfängers steuerlich anerkannt (Nachweis durch Belege nötig).
  • Abweichende Zahlungsempfänger nur erlaubt, wenn damit Verbindlichkeiten der unterstützten Person beglichen werden; Zahlungen an digitale Geldbörsen werden nicht akzeptiert.

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30.04.2026

Private PKW-Nutzung: Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten

  • Privatnutzung eines Firmenwagens wird entweder per Fahrtenbuch oder pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuert
  • Selbst getragene PKW-Kosten mindern den geldwerten Vorteil nur, wenn sie durch die 1 %-Regelung abgedeckt sind
  • Nicht abziehbar sind z. B. selbst gezahlte Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten
  • Kosten für Stellplatz/Garage sowie Parkgebühren während der Arbeitszeit mindern den Vorteil nicht (bereits durch Entfernungspauschale abgegolten)

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